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Wir liefern nicht an Privatkunden. Wir beliefern ausschliesslich Firmen / gewerbliche Kunden

Mehr dazu in unseren Lieferbedingungen, unter AGB & Info und zusätzlich hier ==>



AGB & Info

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
TOSCCO Limited
Niederlassung Deggendorf

Ausgabe vom 26.Juli 2007

§1 Geltung
1) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser hier veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
2) Abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann wirksam, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt haben.

§2 Angebot und Vertragsabschluss
1) Sämtliche Preisinformationen auf unserer Homepage, im Webshop und sonstigen Publikationen sind unverbindlich. Irrtum bleibt vorbehalten. Ein Kaufvertrag mit dem Käufer kommt zustande, wenn wir das Kaufangebot durch schriftliche Auftragsbestätigung annehmen. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann auch mit einer signierten Email erfolgen.
2) Änderungen des zu liefernden Produktes bleiben vorbehalten, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt oder der Verbesserung des Produktes dienen. Zeichnungen, Abbildungen, Abmessungen, Gewichte, Farben, elektrische und thermische Spezifikationen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
3) Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden zum Kaufvertrag sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Die Änderungssbestätigung kann auch mit Email erfolgen.

§3 Preise
1 Wir beliefern gewerbliche Kunden. Unsere Angebote und unser Webshop richten sich nicht an Endverbraucher. Preisangaben in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind Nettopreise zuzüglich der jeweils am Ausliefertag geltenden Mehrwertsteuer.
2) Die Preise gelten ab unserem Lager ausschliesslich Fracht und Verpackung. 3) Wir behalten uns die Anpassung der Preise bei Ware vor, die wir in Fremdwährung beziehen, wenn das Währungsverhältnis zwischen Auftragserteilung und Auslieferung 3% oder mehr schwankt. Eine Preisanpassung ist ebenfalls vorbehalten, wenn zwischen Auftragsbestätigung und (Teil-) Lieferung 4 Monate vergangen sind.

§4 Lieferfristen und Leistungszeit
1) Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich. Wir nehmen Aufträge vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer an.
2) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie unvorhersehbare Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen , auch wenn diese bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung hinauszuschieben und zwar für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Zusatzfrist oder wir dürfen wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
3) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 4)Abrufmengen aus Rahmenverträgen müssen rechtzeitig vor dem gewünschten Liefertermin eingeteilt werden.
5) Rahmenverträge haben eine maximale Laufzeit von 1 Jahr, wenn nicht anders vertraglich vereinbart. Die bis dahin nicht eingeteilten oder nicht abgenommenen Auftragspositionen dürfen von uns am Ende der Laufzeit ausgeliefert und berechnet werden.

§5 Gefahrübergang
1 )Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportdienstleister übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

§6 Gewährleistung
1) Wir beliefern gewerbliche Kunden, wir beliefern keine Enverbraucher. Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt für elektronische Bauteile und Baugruppen 12 Monate, für Komplett-Geräte 24 Monate.
2) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
3) Unsere Geräte, Baugruppen und Bauteile werden vom Hersteller in Hinblick auf Grenzwerte und Einsatzbedingungen im jeweils für die Produktrevision gültigen Datenblatt spezifiziert. Werden diese Geräte,Baugruppen und Bauteile ausserhalb der jeweiligen Spezifikationen betrieben, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Dies gilt ganz besonders bei Überschreitung der zulässigen elektrischen und thermischen Grenzwerte und bei fehlemden Schutz vor elektrostatischer Aufladung beim Einbau oder Handling. Werden Einbauempfehlungen ignoriert, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
4) Der Käufer muss uns Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Sollten Mängel auftauchen, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt wurden, so sind uns diese sofort nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung.
5) Ein Auftrag aus mehreren Baugruppen oder Einzelpositionen stellt keine Gewähr für eine funktionierende Gesamteinheit dar. Das Zusammenspiel der Einzelpositionen stellt der Käufer sicher.

§7 Eigentumsvorbehalt
1) Eigentum erwirbt der Käufer mit vollständiger Bezahlung aller aus Vertrag und Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen. Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
2) Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für uns als Hersteller, aber ohne Verpflichtung für uns. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Käufer mit Waren anderer Herkunft zu einer neuen Sache oder zu einem vermischten Bestand steht uns das Miteigentum daran im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neuen Sache oder des vermischten Bestandes zu.
3) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden oder vermischt und ist dann die dem Käufer gehörende Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt uns der Käufer seinen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neuen Hauptsache.
4) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig für uns zu verwahren. Auf unser Wunsch ist uns jederzeit am Ort der Lagerung der Vorbehaltsware eine Bestandsaufnahme und eine Kennzeichnung der Vorbehaltsware zu ermöglichen. Von einer Pfändung oder Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen mit allen Einzelheiten, die es uns ermöglichen, gegen die Beeinträchtigung unseres Rechts vorzugehen.
5) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Gründen enstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Vetrkäufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

§8 Zahlung
1) Wir liefern gegen Vorkasse, wenn nicht anders vereinbart.
2) Bei entsprechender Bonität des Kunden sind wir bereit, auf Rechnung zu liefern. Die Rechnungen sind innerhalb 30 Tage ohne Abzüge zu bezahlen. Auf Rechnung werden wir im Rahmen des vom Kreditversicheres gesetzten Kreditlimits liefern. Ausserhalb dieses Rahmens und bei wertmäßig hohen oder für uns riskanten Aufträgen sind wir berechtigt, Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen.
3) Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn vertragliche, insbesondere die Zahlung betreffende Abmachungen vom Käufer nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern. Wir sind dann berechtig, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und haben Anspruch auf Sicherheiten. Wir können in diesem Fall die Veräußerung und die Verarbeitung gelieferter Ware, die noch unter Eigentumsvorbehalt steht, untersagen.
4) Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, marktübliche Verzugszinsen zu berechnen.
5) Die Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers gegen uns zulässig.

§9 Export- und Reexport
1) Von uns gelieferte Produkte und technisches Know-How sind grundsätzlich zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Im Falle des Export oder Reexports ist der Kunde verpflichtet, sich über erforderliche Genehmigungen nach den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der EU oder des Herstellerlands zu informieren und diese einzuholen. Ist Export oder Reexport unzulässig oder nicht realisierbar , so betrifft dies nicht den zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.
2) Wir sind zur Abgabe von Lieferantenerklärungen gemäß geltendem EU-Recht nicht verpflichtet. Wenn wir als Service für den Kunden solche Erklärungen beschaffen oder abgeben, haften wir nicht für deren Richtigkeit.

§ 10 ElektroG
Der Käufer übernimmt die Pflicht, die gelieferte W are nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. 

§11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundes Republik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zu unserem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess ist der Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung in DE 94469 Deggendorf an der Donau.

§12 Sonstiges
1)Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so betrifft das nicht automatisch alle anderen. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll eine solche treten, die der ursprünglichen im wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.

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Harald Ernst Baumann
Dr.-Kollmann-Strasse 22
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Telefon: 0049-991-2705706   Mobil : 0049-176-50405350
Fax: 0049-991-29792941
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